Die Uelzener Hausratversicherung übernimmt in der Datenrettung die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung privat genutzter, elektronisch gespeicherter Daten und Programme, wenn der Datenträger durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung beschädigt wurde und die Daten verloren, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind – begrenzt auf 500,00 € je Versicherungsfall und jahr, ohne Ersatz für Raubkopien oder neuen Lizenzerwerb.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien). Ebenfalls nicht ersetzt werden Daten und Programme, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Versicherungsfall am Versicherungsort ein Datenträger beschädigt wird und dadurch privat genutzte Daten oder Programme verloren gehen, übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten, um diese technisch wiederherzustellen. Es geht dabei um die Wiederherstellung, nicht um die Neuanschaffung. Voraussetzung ist eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger. Kosten für unrechtmäßig genutzte Daten wie Raubkopien, für Daten auf Rücksicherungs- oder Installationsmedien sowie für neue Lizenzen werden nicht erstattet; die Leistung ist auf 500,00 € je Versicherungsfall und -jahr begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt die Datenrettung genau?
Übernommen werden die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen. Nicht ersetzt wird die Wiederbeschaffung.
Welche Voraussetzung muss für die Erstattung erfüllt sein?
Die Daten und Programme müssen durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sein.
Was wird nicht erstattet?
Nicht erstattet werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. Raubkopien), sowie für Daten und Programme, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehalten werden. Auch die Kosten für einen neuerlichen Lizenzerwerb werden nicht ersetzt.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025