Bei der Uelzener Hausratversicherung sind Tierarztkosten und die Kosten für die Unterbringung Ihres Haustieres mitversichert, wenn sie durch einen Versicherungsfall notwendig werden. Für die Unterbringung gilt eine Grenze von einem Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall und Jahr, während Tierarztkosten pro Schadenereignis bis zur Versicherungssumme abgedeckt sind. Nutztiere und exotische Tiere sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Abweichend von den sonst geltenden Regelungen sind Kosten für die Unterbringung von Haustieren sowie Tierarztkosten mitversichert, wenn sie aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Nutztiere und exotische Tiere.
Für die Unterbringung Ihres Tieres ist die Gesamtentschädigung je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Die Tierarztkosten sind pro Schadenereignis bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch einen Versicherungsfall Kosten für die Unterbringung Ihres Haustieres oder für den Tierarzt entstehen, sind diese grundsätzlich mitversichert. Für die Unterbringungskosten gilt eine Obergrenze von einem Prozent der Versicherungssumme pro Versicherungsfall und Jahr. Tierarztkosten werden je Schadenereignis bis zur Versicherungssumme übernommen. Nicht abgedeckt sind Nutztiere und exotische Tiere.
Häufige Fragen
Werden Tierarztkosten nach einem Schaden übernommen?
Ja, Tierarztkosten sind pro Schadenereignis bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert, wenn sie aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden.
Wie hoch ist die Erstattung für die Unterbringung meines Tieres?
Die Gesamtentschädigung für die Unterbringung Ihres Tieres ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Sind alle Tiere über diesen Schutz abgedeckt?
Nein, Nutztiere und exotische Tiere sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025