Bei der Hausratversicherung der Uelzener sind auch beruflich oder gewerblich genutzte Sachen des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person mitversichert – sogar in reinen eitszimmern, sofern dort keine Angestellten eiten und kein Publikumsverkehr herrscht. Ausgeschlossen sind Handelswaren, Musterkollektionen und Wertsachen. Der Wert der beruflich genutzten Sachen darf höchstens 30 % der Versicherungssumme betragen, und die Entschädigung ist auf 500,00 € pro Versicherungsfall und jahr begrenzt.
Abweichend von der sonst geltenden Regelung sind sämtliche Sachen mitversichert, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume. Voraussetzung ist, dass darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Voraussetzung für diese Erweiterung ist, dass für den Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen höchstens 30 % der Versicherungssumme zu berücksichtigen ist. Wird dieser Wert überschritten, besteht kein Versicherungsschutz.
Nicht versichert sind Wertsachen.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wer beruflich oder gewerblich Gegenstände in der Wohnung nutzt, hat für diese Sachen Versicherungsschutz – auch in Räumen, die ausschließlich beruflich genutzt werden, solange dort keine Angestellten arbeiten und keine Kunden ein- und ausgehen. Handelswaren, Musterkollektionen und Wertsachen sind dabei nicht abgedeckt. Der Schutz gilt nur, wenn die beruflich genutzten Sachen höchstens 30 % der Versicherungssumme ausmachen. Die Entschädigung ist auf 500,00 € pro Versicherungsfall und Jahr begrenzt.
Häufige Fragen
Sind beruflich genutzte Gegenstände im Homeoffice mitversichert?
Ja, sämtliche Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sind mitversichert. Handelswaren und Musterkollektionen sind jedoch ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch für rein beruflich genutzte Räume?
Ja, ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen zu den versicherten Räumlichkeiten, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Gibt es eine Wertgrenze für die beruflich genutzten Sachen?
Ja, der Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen darf höchstens 30 % der Versicherungssumme betragen. Wird dieser Wert überschritten, besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt. Wertsachen sind zudem nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025