Bei der Uelzener Hausratversicherung übernimmt der Versicherer die Umzugskosten nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden, wenn die versicherte Wohnung dauerhaft unbewohnbar geworden ist – die Erstattung ist dabei je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf einen festen Höchstbetrag begrenzt.
Die Umzugskosten werden nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die versicherte Wohnung durch einen ersatzpflichtigen Totalschaden dauerhaft unbewohnbar wird, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Umzug. Die Erstattung ist allerdings gedeckelt: Sie beträgt höchstens 125,00 € pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Wann werden die Umzugskosten übernommen?
Die Umzugskosten werden nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Wie hoch ist die Erstattung für Umzugskosten maximal?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Reicht es, wenn die Wohnung nur vorübergehend nicht bewohnbar ist?
Nein. Voraussetzung ist, dass die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025