Bei der Hausratversicherung der Uelzener sind auch Schäden mitversichert, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig verursacht hat – und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Damit wird die sonst geltende Regelung zugunsten des Versicherungsnehmers erweitert, sodass grobe Fahrlässigkeit nicht zu einer Leistungskürzung führt.
Abweichend von der Grundregelung sind Schäden aus einem Versicherungsfall mitversichert, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Diese Mitversicherung gilt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Hat der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Schaden grob fahrlässig verursacht, wird dieser trotzdem übernommen. Der Versicherungsschutz besteht in diesem Fall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Damit gilt eine für den Versicherungsnehmer günstigere Regelung als die grundsätzlich vorgesehene.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden?
Ja. Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind mitversichert.
Bis zu welcher Höhe sind grob fahrlässig verursachte Schäden abgedeckt?
Die Mitversicherung gilt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Für wen gilt die Mitversicherung bei grober Fahrlässigkeit?
Sie gilt für Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025