Bei der Hausratversicherung der Uelzener sind Vermögensschäden beim privaten Online-Banking mitversichert, wenn unberechtigte Dritte per Phishing Überweisungen elektronisch übermitteln und die Bank diese ausführt. Der versicherte Schaden entspricht dem unmittelbar abgebuchten Betrag, wobei Voraussetzungen wie ein aktueller Sicherheitsstandard, Firewall und Virenschutz gelten und die Entschädigung je Versicherungsfall und Jahr auf 250,00 € begrenzt ist.
Vermögensschäden aus Ihrem privaten Online-Banking sind mitversichert, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt. Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages.
Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, die Sie in der versicherten Wohnung oder über in Ihrem Eigentum stehende Laptops, portable PCs oder Smartphones durchführen.
Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen. Typischerweise nutzen die Täter dabei ein Vertrauensverhältnis aus, das sie durch die Täuschung über ihre tatsächliche Identität erlangt haben. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Nicht mitversichert sind andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie zum Beispiel Pharming). Ebenfalls nicht versichert sind Folgeschäden, die aus der Abbuchung resultieren (zum Beispiel Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank und Ähnliches). Der Versicherungsschutz erstreckt sich außerdem nicht auf Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt oder für die das kontoführende Kreditinstitut haftet.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei der die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Unsere Entschädigungsleistung setzt voraus, dass Sie den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden.
Vor Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie Ihren Computer, den Sie zum Online-Banking nutzen, ausstatten mit:
- einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen
- einer Virenschutzsoftware, die auf dem neuesten Stand gehalten wird
Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, können wir unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Nach Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie insbesondere bei der Aufklärung des Versicherungsfalles mitwirken und uns alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Dazu gehört:
- die kontoführende Bank zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen
- den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, können wir unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird beim privaten Online-Banking durch Phishing Geld unberechtigt von Ihrem Konto abgebucht, ist der abgebuchte Betrag mitversichert – vorausgesetzt, die Bank hat die von den Tätern übermittelte Überweisung ausgeführt. Der Schutz gilt für Online-Banking in der versicherten Wohnung oder über eigene Geräte und setzt voraus, dass Sie aktuelle Sicherheitsstandards, Firewall und Virenschutz einsetzen. Andere Angriffsarten wie Pharming, Folgeschäden und von der Bank ersetzte Schäden sind ausgeschlossen. Die Leistung ist je Versicherungsfall und Jahr auf 250,00 € begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Schäden beim Online-Banking sind bei Phishing abgedeckt?
Mitversichert ist der Vermögensschaden, der unmittelbar aus dem Phishing-Angriff entsteht, und zwar in Höhe des abgebuchten Betrages. Voraussetzung ist, dass unberechtigte Dritte per Phishing Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Was ist bei Phishing-Schäden nicht versichert?
Nicht versichert sind andere Methoden zum Erlangen von Zugangs- und Identifikationsdaten wie Pharming, außerdem Folgeschäden wie Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in Rechnung gestellte Bankkosten. Auch Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt oder für die es haftet, sind ausgeschlossen.
Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich für den Versicherungsschutz treffen?
Sie müssen den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden und Ihren Computer vor dem Versicherungsfall mit Schutz oder Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie mit aktueller Virenschutzsoftware ausstatten. Die Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung bei Phishing-Schäden?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 250,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025