Bei Seng- und Schmorschäden im Hausrat erstattet die Uelzener bis zu 1 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr, ersetzt wird der Zeitwert der betroffenen Sachen. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 400,00 € je Versicherungsfall. Nicht versichert sind Schäden an technischen Geräten sowie Schäden durch Glut von Tabakpfeifen, Zigarren oder Zigaretten.
Abweichend von der sonst geltenden Regelung leistet der Versicherer bei Seng- und Schmorschäden bis zu 1 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Versichert sind Seng- und Schmorschäden an den versicherten Sachen.
Nicht versichert sind Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
Bei der Entschädigung gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall. Entschädigt wird der Zeitwert.
Beispiel
Eine Kerze fällt um und sengt ein kleines Loch in den Tisch. Die Versicherungssumme beträgt 50.000,00 €. Der Zeitwert des Tisches beträgt 850,00 €.
Die Entschädigung errechnet sich wie folgt:
- Versicherungssumme 50.000,00 € plus 10 % Vorsorge = 55.000,00 €
- davon 1 % = die maximale Entschädigungsgrenze = 550,00 €
- Schadenhöhe 850,00 € − 400,00 € Selbstbeteiligung = 450,00 €
Der Versicherungsnehmer erhält eine Entschädigung in Höhe von 450,00 €, sofern er die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn versicherte Sachen angesengt werden oder anschmoren, ersetzt der Versicherer den Zeitwert – begrenzt auf 1 % der vereinbarten Versicherungssumme pro Versicherungsfall und Jahr. Von der Schadenhöhe wird eine Selbstbeteiligung von 400,00 € abgezogen. Ausgenommen sind Schäden an technischen Geräten aller Art sowie Schäden durch Glut von Tabakpfeifen, Zigarren oder Zigaretten. Für die Auszahlung muss die Wiederbeschaffung per Rechnung nachgewiesen werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Seng- oder Schmorschaden maximal?
Der Versicherer leistet bis zu 1 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Entschädigt wird der Zeitwert.
Welche Selbstbeteiligung muss ich bei Seng- und Schmorschäden tragen?
Es gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall.
Sind Schäden durch Zigarettenglut oder an technischen Geräten mitversichert?
Nein. Ausgenommen sind alle Schäden durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut sowie Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art.
Muss ich für die Auszahlung einen Nachweis erbringen?
Ja, die Entschädigung wird gezahlt, sofern der Versicherungsnehmer die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025