Bei der Uelzener Hausratversicherung sind auch Überspannungsschäden abgesichert: Der Versicherer zahlt für Schäden an Einrichtungen und Geräten, die durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes entstehen – bis zur vereinbarten Versicherungssumme, selbst wenn der Blitz nicht direkt am Versicherungsort einschlägt.
In Erweiterung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes entstehen.
Überspannungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Beispiel: Der Blitz schlägt in eine Überlandleitung außerhalb des Grundstückes des Versicherungsortes ein. Die Überspannung führt zu einem Kurzschluss eines technischen Gerätes am Versicherungsort.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Blitz zu Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss führt und dadurch Einrichtungen oder Geräte beschädigt werden, springt der Versicherungsschutz ein. Diese Überspannungsschäden sind bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt. Dabei muss der Blitz nicht direkt am Versicherungsort einschlagen – auch ein Einschlag in eine Überlandleitung außerhalb des Grundstücks, der einen Kurzschluss am Gerät auslöst, ist erfasst.
Häufige Fragen
Sind Überspannungsschäden durch einen Blitz mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet auch für Schäden an Einrichtungen und Geräten, die durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes entstehen.
Bis zu welcher Höhe werden Überspannungsschäden ersetzt?
Überspannungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Muss der Blitz direkt am Versicherungsort einschlagen?
Nein. Auch wenn der Blitz in eine Überlandleitung außerhalb des Grundstücks einschlägt und die Überspannung zu einem Kurzschluss eines Gerätes am Versicherungsort führt, greift der Schutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2025