Bei der Hausratversicherung der Uelzener sind auch Nutzwärmeschäden versichert: Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen dadurch beschädigt werden, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung oder zu anderen Zwecken ausgesetzt werden. Dieser Schutz umfasst ebenso Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Brandschäden, die an versicherten Sachen entstehen, weil diese einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt werden – sei es zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken.
Das gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
Was bedeutet das konkret?
Auch Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder gezielter Wärme ausgesetzt werden, sind mitversichert. Das betrifft etwa eine Bearbeitung durch Wärme oder andere Zwecke. Ebenso einbezogen sind Sachen, in oder durch die Nutzfeuer Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Nutzfeuer oder Wärme mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Gilt der Schutz auch für Geräte, die selbst Wärme erzeugen?
Ja. Der Schutz gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
Für welche Zwecke muss die Wärme eingesetzt werden, damit der Schaden erstattet wird?
Erfasst sind Fälle, in denen die Sache der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025