Bei der Uelzener Hausratversicherung greift der Versicherungsschutz bei einem versicherten Raub auch dann, wenn ein Täter erpresst hat, dass die versicherten Sachen erst an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft werden – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer zeigt den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei an. Die Gesamtentschädigung ist dabei je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 4.000,00 € begrenzt.
Bei einem versicherten Raub besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn erpresst wurde, dass die Sachen erst an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft werden.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Er muss dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Die Entschädigungsgrenzen bleiben unverändert.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 4.000,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem versicherten Raub, gilt der Schutz auch dann, wenn ein Täter durch Erpressung dazu zwingt, die versicherten Sachen erst an einen bestimmten Ort zu bringen, wo sie dann weggenommen oder herausgegeben werden. Der Versicherungsnehmer muss den Vorfall sofort bei der Polizei melden und dies gegenüber dem Versicherer nachweisen. Für diese Leistung gilt eine Höchstgrenze von 4.000,00 € je Versicherungsfall und Jahr.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich unter Erpressung Sachen an einen anderen Ort bringen musste?
Ja. Bei einem versicherten Raub besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn erpresst wurde, dass die Sachen erst an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft werden.
Was muss ich nach einem solchen Vorfall tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 4.000,00 € begrenzt.
Ändern sich durch diese Leistung die üblichen Entschädigungsgrenzen?
Nein, die Entschädigungsgrenzen bleiben unverändert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025