Wenn sich ein Dieb durch Täuschung Zutritt zur Wohnung verschafft und versicherte Sachen entwendet, greift bei der Uelzener Hausratversicherung der Schutz gegen Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes. Erstattet werden auch Schäden durch Missbrauch entwendeter Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten, sofern kein anderer Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung ist die unverzügliche Anzeige bei der Polizei; die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und jahr auf 500,00 € begrenzt.
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen. Dem Versicherer ist ein Nachweis darüber zu erbringen.
Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, leistet der Versicherer auch für den Schaden, der durch den Missbrauch dieser Karten entsteht. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist der Fall, dass ein Dieb durch eine Täuschung in die Wohnung gelangt und dort versicherte Sachen stiehlt. Der Diebstahl muss sofort bei der Polizei angezeigt und dem Versicherer nachgewiesen werden. Werden dabei auch Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten gestohlen, ersetzt der Versicherer zusätzlich den durch Missbrauch entstandenen Schaden, wenn dafür kein anderer Schutz besteht. Insgesamt zahlt der Versicherer pro Versicherungsfall und Jahr höchstens 500,00 €.
Häufige Fragen
Was zählt als Trickdiebstahl im Sinne dieses Schutzes?
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Was muss ich nach einem Trickdiebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen.
Sind auch Schäden durch missbrauchte EC- oder Kreditkarten abgedeckt?
Ja. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, leistet der Versicherer auch für den durch Missbrauch entstandenen Schaden, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Trickdiebstahl?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025