Wird nach einem Einbruch in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon von unbekannten Tätern genutzt, ersetzt die Uelzener in der Hausratversicherung die dadurch entstandenen Telefonmehrkosten – begrenzt auf 500,00 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Voraussetzung sind unter anderem eine unverzügliche Anzeige des Diebstahls bei der Polizei und auf Verlangen ein Einzelgesprächsnachweis.
Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon von dem Täter benutzt, ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Nutzt ein Einbrecher nach einem Einbruch in die Wohnung das Festnetz-Telefon, übernimmt der Versicherer die zusätzlich entstandenen Telefonkosten. Dafür muss der Versicherungsnehmer den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei melden und dies nachweisen. Auf Verlangen ist außerdem ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens vorzulegen. Die Erstattung ist auf 500,00 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Häufige Fragen
Werden Telefonkosten ersetzt, wenn ein Einbrecher das Telefon benutzt hat?
Ja. Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon vom Täter benutzt, ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten.
Welche Nachweise muss der Versicherungsnehmer erbringen?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen. Auf Verlangen ist zusätzlich ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Erstattung der Telefonkosten?
Ja. Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025