Bei der Uelzener Hausratversicherung ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten mitversichert, wenn diese Gegenstände in gemeinschaftlich genutzten Räumen abgestellt waren oder sich auf dem umfriedeten Grundstück der versicherten Wohnung befanden. Voraussetzung sind Nachweise zu den Gegenständen und eine unverzügliche Anzeige bei der Polizei; die Entschädigung ist auf 1.000,00 € begrenzt und Fahrräder sind ausgeschlossen.
Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten. Voraussetzung ist, dass diese Gegenstände nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls
- in gemeinschaftlich genutzten Räumen abgestellt waren (auch im Treppenhaus) oder
- sich außerhalb des Versicherungsortes, jedoch auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und Kaufbelege oder sonstige Nachweise zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Für Fahrräder besteht kein Versicherungsschutz.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Wäsche von der Leine, Sportgeräte, Gartenmöbel oder Gartengeräte gestohlen, ist das mitversichert, sofern die Sachen in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder auf dem umfriedeten Grundstück der Wohnung waren. Wichtig ist, dass man Belege oder andere Nachweise zu den Gegenständen aufbewahrt und den Diebstahl sofort der Polizei meldet. Fahrräder sind ausgenommen, und die Erstattung ist pro Versicherungsfall und Jahr auf 1.000,00 € gedeckelt.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind beim einfachen Diebstahl abgedeckt?
Mitversichert sind Wäsche auf der Leine, Sportgeräte, Gartenmöbel und Gartengeräte, wenn sie in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich auf dem umfriedeten Grundstück der versicherten Wohnung befanden.
Sind gestohlene Fahrräder über diese Regelung mitversichert?
Nein, für Fahrräder besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Was muss der Versicherungsnehmer nach einem Diebstahl tun?
Er muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen. Außerdem sollte er Unterlagen zu Hersteller, Marke und Kaufbelege oder sonstige Nachweise beschaffen und aufbewahren; fehlen diese, ist eine Entschädigung nur möglich, wenn die Merkmale anderweitig nachgewiesen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025