Bei der Hausratversicherung der Uelzener ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen samt Zubehör mitversichert. Lose verbundenes oder dem Gebrauch dienendes Zubehör wird nur ersetzt, wenn es zusammen mit dem Hauptgegenstand entwendet wurde. Der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei angezeigt werden, die Entschädigung ist pro Versicherungsfall und Jahr auf 500,00 Euro begrenzt.
Abweichend von den genannten Regelungen ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen sowie deren Zubehör mitversichert.
Lose mit dem Krankenfahrstuhl oder dem Kinderwagen verbundene Sachen oder Sachen, die regelmäßig deren Gebrauch dienen, werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind. Die Nachweispflicht trägt der Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Krankenfahrstuhl oder ein Kinderwagen samt Zubehör einfach gestohlen, ist dieser Schaden mitversichert. Loses Zubehör oder Gebrauchsgegenstände sind nur dann erfasst, wenn sie gleichzeitig mit dem Hauptgegenstand gestohlen wurden – den Nachweis dafür muss der Versicherungsnehmer erbringen. Der Diebstahl ist umgehend bei der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer nachzuweisen. Pro Versicherungsfall und Jahr wird höchstens 500,00 Euro erstattet.
Häufige Fragen
Ist der einfache Diebstahl eines Kinderwagens abgedeckt?
Ja, der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen sowie deren Zubehör ist mitversichert.
Wird Zubehör auch ersetzt, wenn nur das Zubehör gestohlen wird?
Nein. Lose verbundene oder regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Krankenfahrstuhl oder Kinderwagen entwendet worden sind. Den Nachweis muss der Versicherungsnehmer erbringen.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen, und dem Versicherer ist ein Nachweis darüber vorzulegen.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025