Bei der Hausratversicherung der Uelzener ist die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung je Versicherungsfall auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt, während die übrigen Entschädigungsgrenzen unverändert bestehen bleiben. Zudem gilt ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten nicht mehr als vorübergehend, sodass der Versicherungsschutz der Außenversicherung an diese Frist gebunden ist.
Abweichend von den allgemeinen Regelungen ist die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Die geltenden Entschädigungsgrenzen werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Was bedeutet das konkret?
Im Rahmen der Außenversicherung wird pro Versicherungsfall höchstens ein Betrag in Höhe von 30 % der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Die sonst festgelegten Entschädigungsgrenzen bleiben davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Bleibt versicherter Hausrat länger als sechs Monate außerhalb, gilt dieser Aufenthalt nicht mehr als vorübergehend.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung in der Außenversicherung maximal?
Je Versicherungsfall ist die Entschädigung auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Gelten die übrigen Entschädigungsgrenzen weiterhin?
Ja, die geltenden Entschädigungsgrenzen werden von dieser Begrenzung nicht berührt und bleiben unverändert bestehen.
Ab wann gilt ein Aufenthalt nicht mehr als vorübergehend?
Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025