Wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt, ersetzt die Uelzener in der Hausratversicherung Schäden an versicherten Sachen; ebenso greift der Schutz bei Verpuffungen, also bei der Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung. Schäden durch dauernde Einwirkung sind dabei ausgeschlossen, die Entschädigung erfolgt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt oder zerstört Rauch oder Ruß versicherte Sachen, zahlt der Versicherer – vorausgesetzt, der Rauch oder Ruß ist plötzlich und bestimmungswidrig aus einer Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten und wirkt unmittelbar auf die Sachen ein. Auch Verpuffungen sind mitversichert, also die langsame Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung. Schäden durch dauernde Einwirkung sind nicht abgedeckt. Die Entschädigung ist bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Häufige Fragen
Wann liegt ein versicherter Rauch- oder Rußschaden vor?
Ein Schaden liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Sind auch Verpuffungsschäden abgedeckt?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Werden Schäden durch dauernde Einwirkung ersetzt?
Nein, die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Bis zu welcher Höhe sind Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden mitversichert?
Diese Schäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025