Wenn bei der Uelzener Hausratversicherung Gefriergut verdirbt, weil es durch Überspannung nach einem Blitzschlag oder durch einen Netzausfall zu Schäden kommt, sind auch diese Folgeschäden mitversichert. Voraussetzung ist, dass der Netzausfall vom Stromanbieter dokumentiert ist; die Entschädigung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr höchstens 300,00 €.
Zusätzlich zum sonstigen Versicherungsschutz sind auch Folgeschäden an Gefriergut versichert. Dieser Schutz greift, wenn die Schäden durch Überspannung infolge eines Blitzschlags oder durch einen Netzausfall entstehen.
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 300,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Verdirbt Gefriergut, weil ein Blitzschlag eine Überspannung verursacht oder weil der Strom ausfällt, übernimmt der Versicherer diese Folgeschäden. Bei einem Netzausfall ist wichtig, dass dieser vom Stromanbieter oder einer vergleichbaren Stelle nachgewiesen wird. Pro Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr wird höchstens ein Betrag von 300,00 € erstattet.
Häufige Fragen
Sind Schäden an eingefrorenen Lebensmitteln durch einen Stromausfall versichert?
Ja, Folgeschäden an Gefriergut infolge eines Netzausfalls sind versichert. Der Netzausfall muss allerdings vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Ist auch ein Schaden am Gefriergut durch Blitzschlag abgedeckt?
Ja, auch Folgeschäden an Gefriergut durch Überspannung infolge eines Blitzschlags sind mitversichert.
Wie hoch ist die Entschädigung bei verdorbenem Gefriergut maximal?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 300,00 € begrenzt.
Was muss ich bei einem Netzausfall nachweisen?
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025