Bei der Uelzener Hausratversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme durch einen Vorsorgebeitrag von bisher 10 % auf 20 % angehoben, sodass im Schadenfall eine höhere Entschädigungsgrenze zur Verfügung steht. Wer beispielsweise eine Summe von 50.000 Euro vereinbart hat, kann im Ernstfall bis zu 60.000 Euro erhalten.
Die Versicherungssumme wird um einen Vorsorgebeitrag erhöht. Dieser steigt von 10 % auf 20 %.
Beispiel: Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme beträgt 50.000,00 €. Im Schadenfall erhöht sich diese vereinbarte Versicherungssumme um 20 %. Dadurch steigt die maximale Entschädigungsgrenze von 50.000,00 € auf 60.000,00 €.
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme gibt es einen Vorsorgebeitrag. Dieser wird von 10 % auf 20 % erhöht. Im Schadenfall steht dadurch eine höhere Entschädigungsgrenze zur Verfügung. Bei einer vereinbarten Summe von 50.000 Euro ergibt sich so eine maximale Entschädigung von 60.000 Euro.
Häufige Fragen
Um wie viel Prozent wird die Versicherungssumme durch die Vorsorge erhöht?
Der Vorsorgebeitrag erhöht die Versicherungssumme um 20 %; vorher waren es 10 %.
Wie wirkt sich die Vorsorgeerhöhung im Schadenfall konkret aus?
Im Schadenfall erhöht sich die vereinbarte Versicherungssumme um 20 %. Bei 50.000,00 € steigt die maximale Entschädigungsgrenze dadurch auf 60.000,00 €.
Was ist die maximale Entschädigungsgrenze bei einer vereinbarten Summe von 50.000 Euro?
Sie steigt durch die Vorsorgeerhöhung von 50.000,00 € auf 60.000,00 €.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025