Bei Uelzener gilt: verursacht der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Versicherungsfall grob fahrlässig, bleibt der Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert – der Versicherer nimmt hier bewusst eine für den Kunden günstige Abweichung von der sonst geltenden Regelung vor.
Abweichend von der sonst geltenden Regelung sind Schäden aus einem Versicherungsfall mitversichert, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Diese Mitversicherung gilt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer oder ein Repräsentant einen Schaden grob fahrlässig verursacht, wird dieser Schaden dennoch übernommen. Die Leistung ist dabei bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt. Damit weicht die Regelung zugunsten des Versicherungsnehmers von der ansonsten geltenden Bestimmung ab.
Häufige Fragen
Sind grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichert?
Ja. Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind mitversichert.
Bis zu welcher Höhe werden solche Schäden übernommen?
Die Mitversicherung besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Für wen gilt diese Regelung zur groben Fahrlässigkeit?
Sie gilt für Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025