Bei der Uelzener Hausratversicherung sind Tierarztkosten und Kosten für die Unterbringung deines Haustieres mitversichert, wenn sie infolge eines Versicherungsfalles notwendig werden. Für die Unterbringung gilt eine Grenze von 2 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall und jahr, während Tierarztkosten pro Schadenereignis bis zur Versicherungssumme abgedeckt sind. Nutztiere und exotische Tiere sind hiervon ausgeschlossen.
Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden, sind mitversichert.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Nutztiere und exotische Tiere.
Die Gesamtentschädigung für die Unterbringung Ihres Tieres ist je Versicherungsfall und -jahr auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
Die Tierarztkosten sind pro Schadenereignis bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wird durch einen Versicherungsfall die Unterbringung deines Haustieres oder eine tierärztliche Behandlung nötig, übernimmt die Versicherung diese Kosten. Für Nutztiere und exotische Tiere gilt dieser Schutz nicht. Die Kosten für die Unterbringung sind je Versicherungsfall und Jahr auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt, während Tierarztkosten pro Schadenereignis bis zur vollen Versicherungssumme abgedeckt sind.
Häufige Fragen
Sind Tierarztkosten in der Hausratversicherung mitversichert?
Ja, Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden, sind pro Schadenereignis bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Bis zu welcher Höhe werden Unterbringungskosten für das Tier erstattet?
Die Gesamtentschädigung für die Unterbringung des Tieres ist je Versicherungsfall und -jahr auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
Welche Tiere sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Nutztiere und exotische Tiere.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025