Die Uelzener übernimmt in der Hausratversicherung nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden die Umzugskosten, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist – begrenzt auf einen festen Höchstbetrag je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Abweichend von den allgemeinen Bedingungen werden die Umzugskosten nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt. Voraussetzung ist, dass die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden die versicherte Wohnung dauerhaft unbewohnbar wird, werden die Kosten für den Umzug übernommen. Diese Leistung ist der Höhe nach gedeckelt: Pro Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr gibt es höchstens 250,00 € Erstattung.
Häufige Fragen
Unter welchen Voraussetzungen werden die Umzugskosten übernommen?
Die Umzugskosten werden nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Wie hoch ist die Entschädigung für Umzugskosten maximal?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 250,00 € begrenzt.
Reicht eine vorübergehende Unbewohnbarkeit der Wohnung aus?
Nein, die versicherte Wohnung muss auf Dauer unbewohnbar geworden sein, damit die Umzugskosten ersetzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025