Bei der Hausratversicherung der Uelzener steigt die Entschädigungsgrenze für Wertsachen von 20 % auf 30 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall und jahr. Zusätzlich gelten feste Höchstbeträge – abhängig davon, ob Bargeld, Urkunden, Schmuck und andere Wertsachen in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt wurden oder nicht.
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen wird je Versicherungsfall und -jahr von 20 % auf 30 % der Versicherungssumme erhöht.
Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- insgesamt 2.000,00 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
- insgesamt 3.000,00 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
- insgesamt 20.000,00 € für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Wertsachen innerhalb eines Wertschutzschrankes
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- insgesamt 3.000,00 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
- insgesamt 5.000,00 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen gibt es insgesamt eine Obergrenze von 30 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr. Darüber hinaus gelten für einzelne Wertsachen-Arten feste Höchstbeträge pro Versicherungsfall. Wie hoch diese ausfallen, hängt davon ab, ob die Wertsachen in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt wurden oder nicht. In einem solchen Schrank sind für Bargeld und Urkunden höhere Beträge abgesichert.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Anteil der Versicherungssumme sind Wertsachen abgesichert?
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen liegt bei 30 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr; sie wurde von 20 % auf 30 % erhöht.
Wie viel wird für Bargeld erstattet, wenn es nicht im Wertschutzschrank liegt?
Befindet sich Bargeld (einschließlich auf Geldkarten geladener Beträge) außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, ist die Entschädigung auf insgesamt 2.000,00 € je Versicherungsfall begrenzt. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Lohnt sich ein Wertschutzschrank für die Entschädigungshöhe?
Ja, für Bargeld und Urkunden gelten im Wertschutzschrank höhere Grenzen: 3.000,00 € für Bargeld (statt 2.000,00 €) und 5.000,00 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere (statt 3.000,00 €) je Versicherungsfall.
Welche Grenze gilt für Schmuck und Gold?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschrankes gilt eine Grenze von insgesamt 20.000,00 € je Versicherungsfall.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025