Die Uelzener Hausratversicherung übernimmt bei einem Versicherungsfall die notwendigen Kosten, um verloren gegangene, beschädigte oder nicht mehr verfügbare private Daten und Programme technisch wiederherzustellen – vorausgesetzt, der Datenträger wurde durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung geschädigt. Für Raubkopien, gesicherte Kopien und neue Lizenzen gibt es keine Leistung, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall und jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Versichert sind die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbaren Informationen) und Programmen. Diese Daten und Programme müssen ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sein. Erstattet wird nur die Wiederherstellung – nicht die Wiederbeschaffung.
Voraussetzung ist, dass die Kosten infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort entstanden sind. Außerdem müssen die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sein.
Nicht ersetzt werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sogenannte Raubkopien). Ebenfalls nicht ersetzt werden Daten und Programme, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden private Daten oder Programme zerstört, weil der Datenträger durch einen versicherten Schaden beschädigt wurde, übernimmt die Versicherung die Kosten, um diese Daten wieder herzustellen. Es geht dabei nur um die technische Wiederherstellung, nicht um den Neukauf. Für unrechtmäßig genutzte Daten (z. B. Raubkopien), für bereits gesicherte Kopien und für neue Lizenzen wird nicht gezahlt. Insgesamt ist die Leistung pro Versicherungsfall und Jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Datenrettungskosten sind hier abgesichert?
Ersetzt werden die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen. Voraussetzung ist ein Versicherungsfall am Versicherungsort und eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger, durch die die Daten verloren, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Wird auch die Wiederbeschaffung der Daten bezahlt?
Nein. Erstattet wird ausschließlich die technische Wiederherstellung der Daten und Programme, nicht deren Wiederbeschaffung.
Was ist von der Leistung ausgeschlossen?
Nicht ersetzt werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. Raubkopien), sowie für Daten und Programme, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehalten werden. Auch die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs werden nicht entschädigt.
Gibt es eine Obergrenze für die Datenrettung?
Ja. Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025