Bei der Hausratversicherung der Uelzener übernimmt der Versicherer die Sachverständigenkosten, wenn die Schadenhöhe über 50.000,00 € liegt und der Versicherungsnehmer ein Sachverständigenverfahren einleitet. Die Erstattung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Bei einer Schadenhöhe von über 50.000,00 € werden dem Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten ersetzt, wenn er ein Sachverständigenverfahren einleitet.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Schaden mehr als 50.000,00 € beträgt und der Versicherungsnehmer ein Sachverständigenverfahren startet, übernimmt der Versicherer die dabei anfallenden Sachverständigenkosten. Diese Erstattung ist jedoch pro Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr auf höchstens 1.000,00 € begrenzt.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe werden die Sachverständigenkosten übernommen?
Die Sachverständigenkosten werden bei einer Schadenhöhe von über 50.000,00 € ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer ein Sachverständigenverfahren einleitet.
Wie hoch ist die maximale Erstattung für Sachverständigenkosten?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Wer muss das Sachverständigenverfahren einleiten, damit die Kosten übernommen werden?
Die Kosten werden dem Versicherungsnehmer ersetzt, wenn er ein Sachverständigenverfahren einleitet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025