Bei der Uelzener Hausratversicherung ist auch einfacher Diebstahl versicherter Sachen am eitsplatz innerhalb Deutschlands während der Geschäftszeiten mitversichert, ebenso die Entwendung nach einem Einbruch am eitsplatz. Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei melden und dies nachweisen. Elektronische Kleingeräte und Wertsachen außer Bargeld sind ausgeschlossen; die Entschädigung für Bargeld ist auf 125,00 € begrenzt, die Gesamtentschädigung auf 250,00 € je Versicherungsfall und jahr.
Abweichend von den grundsätzlichen Regelungen ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers mitversichert. Das gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und während der Geschäftszeiten.
Versicherungsschutz besteht außerdem, wenn versicherte Sachen nach einem Einbruch am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entwendet werden.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Nicht versichert sind:
- elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte)
- Wertsachen außer Bargeld
Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen am Arbeitsplatz in Deutschland während der Geschäftszeiten etwas gestohlen, ist auch der einfache Diebstahl mitversichert – ebenso die Entwendung nach einem Einbruch am Arbeitsplatz. Voraussetzung ist, dass Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen und dies nachweisen. Elektronische Kleingeräte und Wertsachen außer Bargeld sind nicht abgedeckt. Für Bargeld gilt eine Grenze von 125,00 € und insgesamt eine Grenze von 250,00 € je Versicherungsfall und -jahr.
Häufige Fragen
Ist einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz mitversichert?
Ja, der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers ist innerhalb Deutschlands und während der Geschäftszeiten mitversichert. Ebenso besteht Schutz bei Entwendung nach einem Einbruch am Arbeitsplatz.
Was muss ich nach einem Diebstahl am Arbeitsplatz tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen.
Welche Gegenstände sind vom Diebstahlschutz am Arbeitsplatz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte wie Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops und Funkgeräte sowie Wertsachen außer Bargeld.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Diebstahl am Arbeitsplatz begrenzt?
Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt. Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025