Bei Seng- und Schmorschäden in der Hausratversicherung der Uelzener werden versicherte Sachen bis zu 2 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und jahr ersetzt, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 400,00 € und auf des Zeitwerts. Ausgenommen sind Schäden an technischen Geräten sowie Schäden durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut.
Der Versicherer leistet bei Seng- und Schmorschäden bis zu 2 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr.
Versichert sind Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen.
Nicht versichert sind Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
Bei der Entschädigung gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall. Entschädigt wird der Zeitwert.
Beispiel
Eine Kerze fällt um und sengt ein kleines Loch in den Tisch. Die Versicherungssumme beträgt 40.000,00 €. Der Zeitwert des Tisches beträgt 1.000,00 €.
Die Entschädigung errechnet sich wie folgt:
- Versicherungssumme 40.000,00 € plus 20 % Vorsorge = 48.000,00 €
- davon 2 % = die maximale Entschädigungsgrenze = 960,00 €
- Schadenhöhe 1.000,00 € - 400,00 € Selbstbeteiligung = 600,00 €
Der Versicherungsnehmer erhält eine Entschädigung in Höhe von 600,00 €, sofern er die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Seng- oder Schmorschaden an versicherten Sachen, ersetzt der Versicherer den Zeitwert, allerdings höchstens 2 % der vereinbarten Versicherungssumme pro Versicherungsfall und Jahr. Von der Entschädigung wird eine Selbstbeteiligung von 400,00 € abgezogen. Schäden an technischen Geräten sowie Schäden durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Seng- oder Schmorschaden maximal?
Der Versicherer leistet bis zu 2 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr, entschädigt wird der Zeitwert.
Welche Selbstbeteiligung fällt bei Seng- und Schmorschäden an?
Es gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall.
Sind Schäden durch Zigarettenglut mitversichert?
Nein. Alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art sind nicht versichert.
Muss die Wiederbeschaffung nachgewiesen werden?
Ja. Im Beispiel erhält der Versicherungsnehmer die Entschädigung, sofern er die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025