Beim privaten Online-Banking über die Uelzener Hausratversicherung sind Vermögensschäden mitversichert, wenn unberechtigte Dritte durch Phishing Überweisungen von Ihrem Konto veranlassen und die Bank diese ausführt. Ersetzt wird der unmittelbar abgebuchte Betrag – begrenzt auf 500 Euro je Versicherungsfall und Jahr, sofern Sie aktuelle Sicherheitsstandards, Firewall und Virenschutz einsetzen.
Mitversichert sind Vermögensschäden aus Ihrem privaten Online-Banking. Voraussetzung ist, dass unberechtigte Dritte durch Phishing Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt. Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages. Der Versicherungsschutz besteht für Online-Banking-Aktionen, die Sie in der versicherten Wohnung durchführen oder über Laptops, portable PCs oder Smartphones, die in Ihrem Eigentum stehen.
Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mithilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen. Dabei nutzen die Täter typischerweise ein Vertrauensverhältnis aus, das sie durch die Täuschung über ihre tatsächliche Identität erlangt haben. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Nicht mitversichert sind andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten, wie zum Beispiel Pharming. Ebenfalls nicht versichert sind Folgeschäden, die aus der Abbuchung resultieren, etwa Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in Rechnung gestellte Kosten der Bank. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt oder für die es haftet.
Mehrere Schäden gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (einen Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Die Entschädigungsleistung setzt voraus, dass Sie den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden.
Vor Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie den Computer, den Sie zum Online-Banking nutzen, mit dem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie mit einer Virenschutzsoftware ausstatten, die auf dem neuesten Stand gehalten wird. Die Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie insbesondere bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Dazu gehört:
- die kontoführende Bank zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
- den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Betrüger über gefälschte E-Mails an Ihre Bankdaten kommen und damit Geld von Ihrem Konto überweisen, ersetzt die Versicherung den abgebuchten Betrag aus dem privaten Online-Banking. Geschützt sind Aktionen aus der versicherten Wohnung oder über eigene Geräte wie Laptop, PC oder Smartphone. Voraussetzung ist ein aktueller Sicherheitsstandard mit Firewall und regelmäßig aktualisiertem Virenschutz. Die Leistung ist auf 500 Euro pro Versicherungsfall und Jahr begrenzt, und Folgeschäden sowie andere Betrugsformen wie Pharming sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Phishing-Schäden ersetzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt.
Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich für den Versicherungsschutz treffen?
Sie müssen den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden. Zusätzlich muss der zum Online-Banking genutzte Computer vor dem Schadenfall mit einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen und einer stets aktuellen Virenschutzsoftware ausgestattet sein; die Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren.
Ist auch Pharming mitversichert?
Nein. Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten wie zum Beispiel Pharming sind nicht mitversichert.
Was muss ich nach einem Phishing-Schaden tun?
Sie müssen bei der Aufklärung mitwirken und alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Dazu gehört, die kontoführende Bank zur Auskunftserteilung zu ermächtigen sowie den Fall unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber zu erbringen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025