Wer bei der Uelzener Hausratversicherung von zu Hause aus eitet, kann beruflich oder gewerblich genutzte Sachen mitversichern – einschließlich rein beruflich genutzter eitszimmer, sofern dort keine Angestellten eiten und kein Publikumsverkehr stattfindet. Voraussetzung ist, dass der Wert dieser Sachen höchstens 30 Prozent der Versicherungssumme ausmacht; ausgenommen sind Handelswaren, Musterkollektionen und Wertsachen, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Jahr auf 1.000,00 Euro begrenzt.
Abweichend von den allgemeinen Bedingungen sind sämtliche Sachen mitversichert, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Voraussetzung ist, dass darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Voraussetzung für diese Erweiterung ist außerdem, dass für den Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen höchstens 30 % der Versicherungssumme zu berücksichtigen ist. Wird dieser Wert überschritten, besteht kein Versicherungsschutz.
Nicht versichert sind Wertsachen.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Beruflich oder gewerblich genutzte Gegenstände des Versicherungsnehmers oder einer im Haushalt lebenden Person sind mitversichert, ebenso rein beruflich genutzte Räume – allerdings nur, wenn dort keine Angestellten arbeiten und kein Publikumsverkehr herrscht. Der Schutz gilt nur, solange der Wert dieser Sachen höchstens 30 % der Versicherungssumme beträgt. Handelswaren, Musterkollektionen und Wertsachen sind ausgeschlossen, und die Entschädigung ist pro Versicherungsfall und Jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Häufige Fragen
Sind Gegenstände aus einem häuslichen Arbeitszimmer mitversichert?
Ja. Sämtliche Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sind mitversichert. Ausgenommen sind Handelswaren und Musterkollektionen.
Gilt der Schutz auch für rein beruflich genutzte Räume?
Ja, sofern in diesen Räumen keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Bis zu welcher Höhe wird im Schadenfall gezahlt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Wann entfällt der Versicherungsschutz für die beruflich genutzten Sachen?
Der Versicherungsschutz besteht nicht, wenn der Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen mehr als 30 % der Versicherungssumme ausmacht. Zudem sind Wertsachen nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025