Wer mit der Uelzener Hausratversicherung auf Reisen geht, ist auch bei Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen abgesichert. Voraussetzung ist eine unverzügliche Anzeige des Diebstahls beim Kapitän, Zugpersonal, der Reederei oder der Bahngesellschaft sowie ein Nachweis gegenüber dem Versicherer. Für Bargeld gelten dabei feste Entschädigungsgrenzen, ebenso für die Gesamtentschädigung.
Abweichend von den genannten Bestimmungen ist der Diebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
Der Versicherungsnehmer hat folgende Pflichten:
- Er muss den Diebstahl unverzüglich dem Kapitän oder dem Zugpersonal beziehungsweise der Reederei oder der Bahngesellschaft anzeigen.
- Er muss dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen.
Nicht versichert sind Wertsachen mit Ausnahme von Bargeld. Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird etwas aus einer verschlossenen Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil gestohlen, ist dieser Diebstahl mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss den Vorfall aber sofort dem Kapitän, Zugpersonal, der Reederei oder Bahngesellschaft melden und dies gegenüber dem Versicherer nachweisen. Wertsachen sind bis auf Bargeld nicht abgedeckt: Für Bargeld gibt es höchstens 125,00 € pro Versicherungsfall und Jahr, insgesamt höchstens 250,00 € pro Versicherungsfall und Jahr.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl aus einer Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil mitversichert?
Ja, der Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen ist mitversichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl in der Kabine oder im Abteil tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich dem Kapitän oder Zugpersonal beziehungsweise der Reederei oder Bahngesellschaft anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen.
Sind Wertsachen bei Diebstahl in der Schiffskabine abgesichert?
Nein, Wertsachen sind nicht versichert – ausgenommen ist nur Bargeld. Die Entschädigung für Bargeld ist auf 125,00 € je Versicherungsfall und -jahr begrenzt.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025