Bei der Hausratversicherung der Uelzener ist die Entschädigung in der Außenversicherung je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt, während die übrigen Entschädigungsgrenzen unverändert bestehen bleiben. Ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt dabei nicht mehr als vorübergehend, sodass der Schutz zeitlich klar eingegrenzt ist.
In der Außenversicherung ist die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Die geltenden Entschädigungsgrenzen bleiben hiervon unberührt und gelten unverändert weiter.
Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Versicherungsort
Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstückes innerhalb des Wohnortes.
Was bedeutet das konkret?
Wer versicherte Sachen außerhalb der eigenen Wohnung mitnimmt, ist über die Außenversicherung geschützt, allerdings nur bis zu 20 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall. Die sonstigen Entschädigungsgrenzen bleiben davon unberührt. Dauert der Aufenthalt der Sachen außerhalb der Wohnung länger als sechs Monate, gilt dieser nicht mehr als vorübergehend. Erfasst ist unter anderem Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks, aber innerhalb des Wohnorts.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung in der Außenversicherung begrenzt?
Die Entschädigungshöhe ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Gelten die übrigen Entschädigungsgrenzen weiterhin?
Ja, die Entschädigungsgrenzen bleiben von dieser Regelung unberührt und gelten unverändert.
Ab wann gilt ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung nicht mehr als vorübergehend?
Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Ist auch Hausrat in einer Garage mitversichert?
Ja, erfasst ist Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstückes innerhalb des Wohnortes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025