Nutzt ein unbekannter Täter nach einem Einbruch in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon, ersetzt die Uelzener in der Hausratversicherung die dadurch entstandenen Telefonmehrkosten – begrenzt auf 250,00 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Voraussetzung sind unter anderem ein Einzelgesprächsnachweis auf Verlangen und die unverzügliche Anzeige des Diebstahls bei der Polizei.
Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon vom Täter benutzt, ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Einbruch ein unbekannter Täter mit dem Festnetz-Telefon der versicherten Wohnung telefoniert, übernimmt der Versicherer die zusätzlich entstandenen Telefonkosten. Dafür muss der Versicherungsnehmer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens vorlegen und den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigen sowie einen Nachweis darüber erbringen. Die Erstattung ist auf höchstens 250,00 € pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Häufige Fragen
Werden Telefonkosten ersetzt, wenn ein Einbrecher mein Festnetz-Telefon benutzt hat?
Ja. Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon vom Täter benutzt, ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Versicherer bei Telefonmissbrauch?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 250,00 € begrenzt.
Was muss ich nachweisen, um die Telefonmehrkosten erstattet zu bekommen?
Auf Verlangen ist ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen. Zudem muss der Diebstahl unverzüglich der Polizei angezeigt und dem Versicherer ein Nachweis darüber erbracht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025