Bei der Hausratversicherung der Uelzener sind auch Sachen abgesichert, die durch das Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge in Deutschland entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Nachts gelten besondere Bedingungen zum Abstellort, der Diebstahl muss der Polizei gemeldet werden, und für bestimmte Geräte, Wertsachen und Bargeld bestehen Ausschlüsse sowie Höchstgrenzen bei der Entschädigung.
Für versicherte Sachen wird auch dann Entschädigung geleistet, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch das Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Nicht eingeschlossen sind Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
Dem Aufbrechen gleichgestellt ist die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge, die nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen der Fahrzeugtüren bestimmt sind.
Für Schäden, die nach beendetem Gebrauch in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eintreten, gilt eine Einschränkung. Sie werden nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder in einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen dafür nicht.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen. Zudem muss er dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen.
Nicht versichert sind Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen. Ausgenommen von diesem Ausschluss ist Bargeld. Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden versicherte Sachen aus einem verschlossenen Auto in Deutschland gestohlen oder beschädigt, weil das Fahrzeug aufgebrochen wurde, leistet der Versicherer eine Entschädigung. Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile sind davon ausgenommen. In der Nacht zwischen 22:00 und 6:00 Uhr besteht Schutz nur, wenn das Fahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder in einem verschlossenen Hofraum stand. Bestimmte Geräte und Wertsachen sind nicht versichert, für Bargeld und die Gesamtentschädigung gelten feste Höchstbeträge.
Häufige Fragen
Sind auch Gegenstände aus einem Wohnmobil oder Wohnwagen mitversichert?
Nein. Der Schutz gilt für verschlossene Kraftfahrzeuge, nicht aber für Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
Was gilt für Schäden, die nachts eintreten?
Schäden, die nach beendetem Gebrauch zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr eintreten, werden nur ersetzt, wenn das Fahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder in einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Allgemein zugängliche Orte genügen nicht.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 250,00 € begrenzt. Für Bargeld gilt eine gesonderte Grenze von 125,00 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Sind ein gestohlenes Handy oder Navigationsgerät versichert?
Nein. Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen sind nicht versichert. Ausgenommen von diesem Ausschluss ist lediglich Bargeld.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025