Wer als versicherte Person in der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener über den Baustein Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung verfügt, erfährt hier, unter welchen Voraussetzungen bei erfolgloser Vollstreckung gegen den Schadenverursacher eine Entschädigung möglich ist und wann Vollstreckungsversuche als erfolglos gelten.
Voraussetzung für die Entschädigung:
Die versicherte Person muss einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schadenverursacher erstritten oder ein notarielles Schuldanerkenntnis des Schadenverursachers von einem Notar erwirkt haben. Zudem muss jede Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen den Schadenverursacher erfolglos geblieben sein.
Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos, wenn die versicherte Person nachweist, dass:
- entweder eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat;
- oder eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint, z. B. weil der Schadenverursacher in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie gegen den Verursacher eines Schadens vor Gericht Recht bekommen haben, dieser aber trotzdem nicht zahlt, kann die Versicherung einspringen. Dafür brauchen Sie einen gültigen Titel oder ein notarielles Schuldanerkenntnis, der Verursacher muss in Deutschland wohnen und der Versuch, das Geld tatsächlich einzutreiben, muss nachweislich ins Leere gelaufen sein.
Häufige Fragen
Was muss ich vorweisen, damit eine Entschädigung möglich ist?
Sie müssen einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schadenverursacher erstritten oder ein notarielles Schuldanerkenntnis von einem Notar erwirkt haben, und jede Zwangsvollstreckung aus diesem Titel muss erfolglos geblieben sein.
Wo muss der Schadenverursacher wohnen?
Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wann gilt ein Vollstreckungsversuch als erfolglos?
Ein Vollstreckungsversuch gilt als erfolglos, wenn eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint.
Wann erscheint eine Befriedigung aussichtslos?
Eine selbst teilweise Befriedigung erscheint zum Beispiel dann aussichtslos, wenn der Schadenverursacher in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025