Die Schadenersatzausfallversicherung der Uelzener schützt Sie als Hundehalter oder -hüter, wenn Sie von einem Dritten geschädigt werden und Ihre berechtigte Schadenersatzforderung gegen den Verursacher nicht durchgesetzt werden kann – auch bei vorsätzlichem Handeln des Schädigers.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung folgendes für den Gegenstand der Schadenersatzausfallversicherung:
Dem Versicherungsnehmer wird Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass er während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Dritte in seiner Eigenschaft als Hundehalter oder -hüter Schaden verursacht hat.
Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Hundehalter oder -hüter zugrunde liegt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Diese Versicherung springt ein, wenn Ihnen ein anderer Hundehalter oder -hüter einen Schaden zufügt und Sie ihm gegenüber einen berechtigten Schadenersatzanspruch haben, diesen aber nicht durchsetzen können. Der Umfang der abgesicherten Ansprüche entspricht dabei dem, was in der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages gedeckt ist. Auch Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, sind erfasst. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann greift die Schadenersatzausfallversicherung?
Sie greift, wenn Sie während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten in dessen Eigenschaft als Hundehalter oder -hüter geschädigt werden und Ihre daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann.
Wonach richtet sich der Umfang der versicherten Ansprüche?
Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages.
Sind auch vorsätzlich verursachte Schäden abgedeckt?
Ja. Es besteht darüber hinaus Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Hundehalter oder -hüter zugrunde liegt.
Wer ist durch diese Versicherung geschützt?
Geschützt ist der Versicherungsnehmer für den Fall, dass er von einem Dritten aus dessen Eigenschaft als Hundehalter oder -hüter geschädigt wird.