Die Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung der Uelzener in der Tierhalterhaftpflicht sichert Personen- und Sachschäden der versicherten Person ab, für die der Schadenverursacher nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Versichert sind:
- Personenschäden: Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen.
- Sachschäden: Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Erfasst sind Schäden der versicherten Person, für die der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift für Schäden an Personen und an Sachen, die der versicherten Person entstehen. Voraussetzung ist, dass der Verursacher nach den gesetzlichen Haftpflichtregeln des Privatrechts für den Schaden einstehen und Ersatz leisten muss.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind Personenschäden sowie Sachschäden der versicherten Person.
Was zählt als Personenschaden?
Zu den Personenschäden gehören die Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen.
Was zählt als Sachschaden?
Als Sachschaden gilt die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Wann besteht Versicherungsschutz für den Schaden?
Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.