Die Uelzener Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung greift bei Personen- und Sachschäden der versicherten Person, für die der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes zum Schadenersatz verpflichtet ist – hier erfahren Sie, welche Schäden konkret abgedeckt sind.
Versicherte Schäden im Tarif Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung:
Versichert sind:
- Personenschäden: Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen.
- Sachschäden: Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Voraussetzung ist, dass es sich um Schäden der versicherten Person handelt, für die der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Schadenersatz-Ausfallversicherung deckt Schäden ab, die einer versicherten Person entstehen und für die ein Schadenverursacher haften muss. Dabei geht es sowohl um Schäden an Personen (etwa Verletzungen) als auch um Schäden an Sachen (etwa Beschädigungen). Voraussetzung ist, dass der Verursacher gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind Personenschäden (Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen) sowie Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen) der versicherten Person.
Was zählt zu den Personenschäden?
Zu den Personenschäden zählen die Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen.
Was zählt zu den Sachschäden?
Zu den Sachschäden zählen die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Unter welcher Voraussetzung ist ein Schaden versichert?
Der Schadenverursacher muss aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes zum Schadenersatz verpflichtet sein.