In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener regelt der Tarif Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung, wann eine erfolglose Vollstreckung zur Entschädigung führt: Voraussetzung sind ein vollstreckbarer Titel oder ein notarielles Schuldanerkenntnis gegen den Schadenverursacher sowie erfolglos gebliebene Zwangsvollstreckungsversuche.
Voraussetzung für die Entschädigung:
Die versicherte Person muss einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schadenverursacher erstritten oder ein notarielles Schuldanerkenntnis des Schadenverursachers von einem Notar erwirkt haben. Zudem muss jede Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen den Schadenverursacher erfolglos geblieben sein.
Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos, wenn die versicherte Person nachweist, dass:
- (1) entweder eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat;
- (2) oder eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint, z. B. weil der Schadenverursacher in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Die Versicherung springt ein, wenn Sie zwar einen Anspruch gegen den Schadenverursacher gerichtlich oder notariell durchgesetzt haben, das Geld bei diesem aber nicht einzutreiben ist. Sie müssen dafür nachweisen, dass die Zwangsvollstreckung erfolglos blieb oder aussichtslos ist. Der Schadenverursacher muss seinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für eine Entschädigung erfüllt sein?
Die versicherte Person muss einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schadenverursacher erstritten oder ein notarielles Schuldanerkenntnis des Schadenverursachers von einem Notar erwirkt haben. Zusätzlich muss jede Zwangsvollstreckung aus diesem Titel erfolglos geblieben sein.
Wann gilt ein Vollstreckungsversuch als erfolglos?
Ein Vollstreckungsversuch gilt als erfolglos, wenn die versicherte Person nachweist, dass eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat, oder dass selbst eine teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint.
Wann erscheint eine teilweise Befriedigung aussichtslos?
Eine selbst teilweise Befriedigung erscheint aussichtslos, wenn der Schadenverursacher zum Beispiel in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Wo muss der Schadenverursacher seinen Wohnsitz haben?
Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.