In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener sichert die Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung titulierte Schadenersatzansprüche ab: Ab einem Betrag von mindestens 2.500,00 € (Integralfranchise) leistet der Versicherer Entschädigung – gegen Aushändigung der Originalunterlagen und Abtretung der Ansprüche.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung folgendes für die Entschädigung:
Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe des titulierten Schadenersatzbetrages, sofern der Schadenersatzbetrag mindestens 2.500,00 € beträgt (Integralfranchise).
Voraussetzungen für die Entschädigung:
- Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung des Originaltitels, der Originalvollstreckungsunterlagen und sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt.
- Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten.
Was bedeutet das konkret?
Bleibt ein gerichtlich festgestellter Schadenersatzanspruch beim Schadenverursacher uneinbringlich, springt die Versicherung ein und zahlt den titulierten Betrag – vorausgesetzt, dieser erreicht die genannte Mindesthöhe. Dafür müssen die Originaldokumente vorgelegt werden, und die Ansprüche gegen den Verursacher gehen in Höhe der Zahlung auf den Versicherer über.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag wird eine Entschädigung geleistet?
Eine Entschädigung wird geleistet, sofern der titulierte Schadenersatzbetrag mindestens 2.500,00 € beträgt (Integralfranchise).
In welcher Höhe leistet der Versicherer?
Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe des titulierten Schadenersatzbetrages.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung des Originaltitels, der Originalvollstreckungsunterlagen und sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt.
Was passiert mit den Ansprüchen gegen den Schadenverursacher?
Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten.