Die Schadenersatzausfallversicherung der Uelzener greift, wenn ein Dritter Sie als Pferdehalter oder -hüter schädigt und Ihre Schadenersatzforderung gegen den Verursacher nicht durchgesetzt werden kann – auch bei vorsätzlichem Handeln des Schadenverursachers.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung folgendes für den Gegenstand der Schadenersatzausfallversicherung:
Dem Versicherungsnehmer wird Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass er während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten aus der Eigenschaft des Schadenverursachers als Pferdehalter oder -hüter geschädigt wird, und die daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann.
Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Pferdehalter oder -hüter zugrunde liegt.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht ein anderer Pferdehalter oder -hüter Ihnen einen Schaden, haben Sie normalerweise einen Schadenersatzanspruch gegen diese Person. Kann dieser Anspruch gegen den Verursacher nicht durchgesetzt werden, springt die Schadenersatzausfallversicherung ein. Wie weit der Schutz reicht, orientiert sich am Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages. Zusätzlich sind auch Ansprüche mitversichert, die auf einem vorsätzlichen Handeln des Verursachers beruhen.
Häufige Fragen
Wann greift die Schadenersatzausfallversicherung?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten aus dessen Eigenschaft als Pferdehalter oder -hüter geschädigt wird und die entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann.
Wonach richten sich Inhalt und Umfang der versicherten Ansprüche?
Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages.
Sind auch vorsätzlich verursachte Schäden abgedeckt?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz auch für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Pferdehalter oder -hüter zugrunde liegt.
Gegen wen muss der Schaden verursacht worden sein?
Der Schaden muss von einem Dritten aus dessen Eigenschaft als Pferdehalter oder -hüter verursacht worden sein.