In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener zahlt die Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung den titulierten Schadenersatzbetrag im Rahmen der Versicherungssumme, sofern er mindestens 2.500,00 € erreicht. Erfahren Sie, welche Originalunterlagen nötig sind und wie der Übergang von Ersatzansprüchen auf den Versicherer geregelt ist.
Höhe der Entschädigung:
Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe des titulierten Schadenersatzbetrages im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme, sofern der Schadenersatzbetrag mindestens 2.500,00 € beträgt (Integralfranchise).
Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung folgender Unterlagen:
- des Originaltitels,
- der Originalvollstreckungsunterlagen und
- sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt.
Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten.
Übergang von Ersatzansprüchen:
(1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
(2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
- Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
- Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
(3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen ein Gericht einen Schadenersatzanspruch zugesprochen hat, der Schadenverursacher aber nicht zahlen kann, springt die Versicherung ein und erstattet den festgestellten Betrag im Rahmen Ihrer Versicherungssumme. Voraussetzung ist, dass Sie die Original-Nachweise einreichen und dass der Anspruch eine bestimmte Mindesthöhe erreicht. Im Gegenzug treten Sie Ihre Forderung gegen den Verursacher an den Versicherer ab, der dann versucht, das Geld selbst einzutreiben.
Häufige Fragen
Wie hoch muss der Schadenersatzbetrag mindestens sein?
Die Entschädigung wird geleistet, sofern der Schadenersatzbetrag mindestens 2.500,00 € beträgt (Integralfranchise).
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die Entschädigung wird nur gegen Aushändigung des Originaltitels, der Originalvollstreckungsunterlagen sowie sonstiger Unterlagen geleistet, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt.
Was passiert mit meinem Anspruch gegen den Schadenverursacher?
Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten. Steht ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt.
Was gilt, wenn der Verursacher in häuslicher Gemeinschaft mit mir lebt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Was passiert, wenn ich meine Mitwirkungspflicht verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025