Bei der Uelzener Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung geht ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Erfahren Sie, welche Mitwirkungspflichten Sie dabei haben und welche Besonderheiten für Personen in häuslicher Gemeinschaft gelten.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung Folgendes für den Übergang von Ersatzansprüchen:
- Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
- Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
- Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen für einen Schaden ein Anspruch gegen einen Dritten zusteht und die Versicherung diesen Schaden ersetzt, tritt der Versicherer an Ihre Stelle und kann den Anspruch beim Dritten geltend machen. Sie sollten Ihren Anspruch fristgerecht und formgerecht sichern und bei der Durchsetzung mithelfen. Gegenüber Personen, mit denen Sie zusammenwohnen, greift dieser Übergang grundsätzlich nicht – außer bei vorsätzlicher Schadensverursachung.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Welche Pflichten habe ich bei der Wahrung meines Anspruchs?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zu dessen Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und bei der Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Was gilt, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit tragen Sie.
Was gilt bei Ansprüchen gegen Personen in häuslicher Gemeinschaft?
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025