Bei der Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung der Uelzener innerhalb der Tierhalterhaftpflicht sind bestimmte Kosten vom Versicherungsschutz ausgenommen. Konkret nicht versichert sind die Kosten, die zur Erlangung des vollstreckbaren Titels aufzuwenden sind, etwa Gerichts- und Anwaltskosten.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung folgendes für Nicht versichert sind:
- Kosten, die zur Erlangung des vollstreckbaren Titels aufzuwenden sind (Gerichts-, Anwaltskosten, etc.).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Schadenersatz-Ausfallversicherung springt für Ansprüche ein, die sich aus einem vollstreckbaren Titel ergeben. Die Aufwendungen, die nötig sind, um diesen Titel überhaupt erst zu erlangen – zum Beispiel Gerichts- und Anwaltskosten –, gehören jedoch nicht zum Leistungsumfang. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind in der Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind die Kosten, die zur Erlangung des vollstreckbaren Titels aufzuwenden sind, etwa Gerichts- und Anwaltskosten.
Sind Gerichtskosten von der Versicherung gedeckt?
Nein. Kosten wie Gerichts- und Anwaltskosten, die zur Erlangung des vollstreckbaren Titels anfallen, sind nicht versichert.
In welchem Tarif gilt dieser Ausschluss?
Der Ausschluss gilt im Tarif Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung innerhalb der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener.
Werden auch Anwaltskosten übernommen?
Nein. Anwaltskosten, die zur Erlangung des vollstreckbaren Titels aufzuwenden sind, zählen zu den nicht versicherten Kosten.