Bei der Schadenersatz-Ausfallversicherung im Rahmen der Uelzener Tierhalterhaftpflicht für Hundehalter gilt eine klare Regelung zu Rechtsansprüchen Dritter: Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte für sich herleiten. Hier erfahren Sie, was das für den Versicherungsschutz bedeutet.
In der Tierhalterhaftpflicht im Tarif Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung gilt für Rechtsansprüche Dritter Folgendes:
- Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Sachverhalt allgemeinverständlich zusammen: Der Vertrag besteht zwischen der versicherten Person und dem Versicherer. Personen, die nicht Vertragspartei sind (Dritte), können daraus keine eigenen Ansprüche ableiten.
Häufige Fragen
Können Dritte aus diesem Vertrag Rechte herleiten?
Nein. Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Tierhalterhaftpflicht im Tarif Hundehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung.
Wer kann Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen?
Das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab. Festgelegt ist hier ausschließlich, dass Dritte keine Rechte aus diesem Vertrag herleiten können.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025