Die Uelzener Pferdehalter-Haftpflicht versichert die gesetzliche Haftpflicht des Halters für sein im Versicherungsschein bezeichnetes Tier – vom Deckakt über Flurschäden bis zur Teilnahme an Turnieren, Reitunterricht und Pferderennen. Erfahren Sie, welche Eigenschaften und Tätigkeiten zum versicherten Risiko zählen.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Pferdehalter-Haftpflicht folgendes für versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko):
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Tieres (Pferd, Kleinpferd, Pony, Maultier, Esel usw.) in Verbindung mit der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsart des Tieres.
Hierzu zählt unter anderem auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen:
- Schäden aus dem Deckakt (gewollt/ungewollt);
- Flurschäden;
- tierischen Ausscheidungen;
- des Reitens oder Führens ohne Zaumzeug und/oder Sattel;
- Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu;
- Schäden aus der Verwendung des eigenen Reittieres als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung schützt Sie als Halter, wenn Ihr im Versicherungsschein genanntes Tier bei anderen einen Schaden verursacht. Abgedeckt sind dabei typische Situationen rund um das Pferd – etwa beim Reiten oder Führen, bei tierischen Ausscheidungen, bei Flurschäden oder beim Einsatz als Zugtier. Auch die Teilnahme an Reitunterricht, Turnieren, Pferderennen und Schauvorführungen samt Vorbereitung gehört dazu. Maßgeblich ist stets die im Versicherungsschein bezeichnete Nutzungsart des Tieres.
Häufige Fragen
Welches Tier ist über die Pferdehalter-Haftpflicht versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Tier – zum Beispiel Pferd, Kleinpferd, Pony, Maultier oder Esel – in Verbindung mit der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsart.
Sind Schäden aus dem Deckakt mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Deckakt ist mitversichert – und zwar sowohl gewollt als auch ungewollt.
Ist die Teilnahme an Turnieren und Pferderennen abgedeckt?
Ja, versichert sind Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu.
Besteht Schutz beim Reiten ohne Sattel oder Zaumzeug?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen des Reitens oder Führens ohne Zaumzeug und/oder Sattel ist ausdrücklich mitversichert.
Ist der Einsatz des Pferdes als Zugtier versichert?
Ja, versichert sind Schäden aus der Verwendung des eigenen Reittieres als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025