In der Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung der Uelzener greift eine Subsidiaritätsregel: Die Entschädigung entfällt, soweit für den Schaden bereits eine andere Schadenversicherung eintritt oder ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist. Was das für versicherte Personen bedeutet, erfahren Sie hier.
In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung folgendes für Subsidiarität:
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden
- eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder
- ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung tritt nachrangig ein. Wenn für denselben Schaden schon eine andere Schadenversicherung greift oder ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe zuständig ist, springt diese Absicherung insoweit nicht ein. Sie ist also als Ergänzung gedacht und nicht dazu, Leistungen doppelt zu erhalten.
Häufige Fragen
Was bedeutet Subsidiarität in diesem Tarif?
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist.
Zahlt die Versicherung, wenn bereits eine andere Schadenversicherung besteht?
Soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann, leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Was gilt bei Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers?
Ist ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe für den Schaden leistungspflichtig, leistet der Versicherer insoweit keine Entschädigung.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener im Tarif Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung.