In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener regelt der Tarif Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung, welche Rechte Dritte aus dem Vertrag ableiten können – mit einer klaren Aussage: Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Rechtsansprüche Dritter im Tarif Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung:
Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Was bedeutet das konkret?
Ein Dritter – also eine Person, die nicht Vertragspartner ist – kann aus diesem Vertrag keine eigenen Ansprüche geltend machen. Die Rechte aus dem Vertrag bestehen ausschließlich im Verhältnis der Vertragsbeteiligten.
Häufige Fragen
Können Dritte Rechte aus diesem Vertrag herleiten?
Nein. Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener im Tarif Pferdehalter-Schadenersatz-Ausfallversicherung.
Was regelt dieser Punkt konkret?
Er regelt die Rechtsansprüche Dritter und legt fest, dass Dritte aus dem Vertrag keine Rechte herleiten können.