Der Jagd-Rechtsschutz der Uelzener bietet Jägerinnen und Jägern eine telefonische, juristische Erstberatung durch eine unabhängige, erfahrene Anwaltskanzlei. Die anwaltliche Gebühr für diese Erstberatung wird übernommen, und über die „Rechts-Infoline“ erhalten Sie schnelle Klärung alltäglicher rechtlicher Fragen sowie bei Bedarf passende Anwälte in Ihrer Nähe.
In der Rechtsschutzversicherung der Uelzener gilt im Tarif Jagd-Rechtsschutz folgendes für den Leistungsumfang:
Telefonische, juristische Erstberatung durch eine unabhängige, erfahrene Anwaltskanzlei unserer Wahl:
- Die anwaltliche Gebühr für die Erstberatung wird von der Uelzener übernommen.
- Auf direkte und unkomplizierte Art und Weise erhalten Sie Informationen und Entscheidungshilfen bei juristischen Fragen.
- Die „Rechts-Infoline“ liefert Ihnen schnelle und juristisch sorgfältige Klärung von alltäglichen, rechtlichen Fragestellungen.
- Bei Bedarf nennen wir Ihnen Rechtsanwälte / Fachanwälte in Ihrer Nähe.
Was bedeutet das konkret?
Als jagdlich Aktiver können Sie bei rechtlichen Fragen zunächst telefonisch eine erste anwaltliche Einschätzung einholen. Die Kosten dieser ersten Beratung trägt die Uelzener. So bekommen Sie unkompliziert eine erste Orientierung – und auf Wunsch auch den Hinweis auf einen passenden Anwalt in Ihrer Region.
Häufige Fragen
Was umfasst der Leistungsumfang im Jagd-Rechtsschutz der Uelzener?
Enthalten ist eine telefonische, juristische Erstberatung durch eine unabhängige, erfahrene Anwaltskanzlei nach Wahl der Uelzener.
Wer trägt die Kosten der Erstberatung?
Die anwaltliche Gebühr für die Erstberatung wird von der Uelzener übernommen.
Was leistet die „Rechts-Infoline“?
Die „Rechts-Infoline“ liefert Ihnen eine schnelle und juristisch sorgfältige Klärung von alltäglichen, rechtlichen Fragestellungen.
Bekomme ich auch einen Anwalt in meiner Nähe genannt?
Ja, bei Bedarf nennt Ihnen die Uelzener Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte in Ihrer Nähe.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025