Die Uelzener Pferdehalter-Haftpflicht ersetzt über die Forderungsausfalldeckung titulierte Ansprüche, wenn der schadensersatzpflichtige Dritte nicht zahlen kann – bis zur vereinbarten Deckungssumme und ab einer Mindestschadenhöhe von 2.500 Euro. Was das für den Umfang bedeutet, erfahren Sie hier.
- Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
- Die Mindestschadenhöhe beträgt 2.500 Euro (Integralfranchise – bei Vereinbarung einer Integralfranchise leistet der Versicherer erst, wenn ein Schaden den vertraglich vereinbarten Freiteil (Prozentsatz vom Wert oder fester Betrag) übersteigt.).
- Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Sie einen berechtigten, gerichtlich festgestellten (titulierten) Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten haben, dieser Dritte den Betrag aber nicht zahlt. Der Versicherer leistet dann bis zur Höhe dieser titulierten Forderung, wobei die vereinbarten Deckungssummen die Obergrenze bilden. Kleinere Schäden unterhalb der Mindestschadenhöhe von 2.500 Euro sind dabei nicht erfasst.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. Die Entschädigungsleistung ist dabei bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Deckungssummen begrenzt.
Wie hoch ist die Mindestschadenhöhe?
Die Mindestschadenhöhe beträgt 2.500 Euro. Es handelt sich um eine Integralfranchise: Der Versicherer leistet erst, wenn ein Schaden den vertraglich vereinbarten Freiteil (Prozentsatz vom Wert oder fester Betrag) übersteigt.
Gilt die Deckungssumme auch bei mehreren entschädigungspflichtigen Personen?
Ja. Die Begrenzung auf die vereinbarten Deckungssummen gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Hat der schadensersatzpflichtige Dritte Rechte aus dem Vertrag?
Nein. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025