Im Jagd-Rechtsschutz der Uelzener regelt die Sanktionsklausel, dass Versicherungsschutz nur besteht, soweit keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der EU, Deutschlands oder der USA entgegenstehen. Zusätzlich gibt es Assistance- und Serviceleistungen wie die „Rechts-Infoline“.
In der Rechtsschutzversicherung der Uelzener gilt im Tarif Jagd-Rechtsschutz folgendes für die Sanktionsklausel:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragspartner direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Besondere Bedingungen der Uelzener zur Rechtsschutz-Versicherung über zusätzliche Assistance- oder Serviceleistungen (BBRS 2010):
Die Uelzener gewährt zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen Ihnen als Versicherungsnehmer folgende Assistance- / Serviceleistungen:
- Assistance- oder Serviceleistungen „Rechts-Infoline“
Was bedeutet das konkret?
Die Sanktionsklausel besagt, dass der Versicherungsschutz nur greift, solange keine geltenden Sanktionen oder Embargos dem entgegenstehen. Berücksichtigt werden Sanktionen der EU und Deutschlands sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – auch der USA. Ergänzend stellt die Uelzener zusätzliche Serviceleistungen bereit, darunter die „Rechts-Infoline“.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz laut Sanktionsklausel?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gilt die Sanktionsklausel auch für Sanktionen der USA?
Ja, sie gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Welche zusätzlichen Leistungen bietet die Uelzener an?
Zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen gewährt die Uelzener Assistance- bzw. Serviceleistungen, darunter die „Rechts-Infoline“.
Auf welcher Grundlage werden die Assistance-Leistungen gewährt?
Die Serviceleistungen basieren auf den Besonderen Bedingungen der Uelzener zur Rechtsschutz-Versicherung über zusätzliche Assistance- oder Serviceleistungen (BBRS 2010).