Im Jagd-Rechtsschutz der Uelzener kann der Rechtsschutz abgelehnt werden, wenn keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht oder die Wahrnehmung der Interessen mutwillig ist – geregelt über ein Schiedsgutachterverfahren. Hier erfahren Sie, welche Rechtsangelegenheiten ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im Tarif Jagd-Rechtsschutz:
- Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit (Schiedsgutachterverfahren)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann die Übernahme des Rechtsschutzes ablehnen, wenn die Angelegenheit voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat oder wenn ihre Verfolgung als mutwillig gilt. Für die Klärung solcher Fälle ist ein Schiedsgutachterverfahren vorgesehen. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Wann kann der Rechtsschutz abgelehnt werden?
Der Rechtsschutz kann wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit abgelehnt werden.
Welches Verfahren ist bei einer Ablehnung vorgesehen?
Für die Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit ist ein Schiedsgutachterverfahren vorgesehen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Tarif Jagd-Rechtsschutz der Rechtsschutzversicherung der Uelzener.
Was bedeutet Mutwilligkeit in diesem Zusammenhang?
Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.